Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
(1) Unsere Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer.
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Der Kunde kann die Bestellung sowohl via E-Mail als auch per Telefon tätigen.
(2) Die von uns ausgestellten bzw. die auf unserer Website und in den (Print)-Medien präsentierten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(3) Bei Bestellung via E-Mail/Telefon gibt der Kunde durch Zusendung der Bestell-E-Mail bzw. durch telefonische Bestellung ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab, anderes gilt nur dann, wenn eine E-Mail ausdrücklich als unverbindliche Anfrage gekennzeichnet ist. Nach der Bestellung (gleich ob via Telefon oder E-Mail) erhält der Kunde von uns eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten (= Auftragsbestätigung) wiedergibt. Hierdurch kommt der Vertrag zustande.
(4) Angebote (auch unverbindliche) sind für die Zeit von 2 Wochen ab Angebotsdatum bindend. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Erklärung bei uns. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Auftrages durch uns zustande, soweit nicht bereits unser Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war.
(5) Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsabschluss gespeichert. Der Vertragstext ist für den Kunden zugänglich: Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsabschluss gespeichert. Der Vertragstext ist für den Kunden zugänglich: Wir werden den Kunden bei der Bestellung (sowie in einem ggf. erfolgenden Angebot in Textform) auf diese AGB hinweisen. Ferner werden wir dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Bestellbestätigung (d.h. via Telefon, E-Mail) in Textform zur Verfügung stellen. Der Kunde kann die AGB ferner jederzeit in unseren Verkaufsräumen einsehen.
(6) Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch uns und unsere Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.
(7) Wir behalten uns das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten sowie den angezeigten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(8) Wir behalten uns vor, Muster anzubieten. Diese werden weder Leistungsbestandteil noch besteht ein Anspruch auf Aufnahme dieser in das Sortiment. Die Eigenschaften von Mustern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die von uns ausgeschriebenen/mitgeteilten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Etwaige Export- und Importgebühren sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet. Der Versand erfolgt ebenfalls auf Kosten des Kunden. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten und die Export- und Importgebühren (soweit vorhanden) teilen wir Ihnen entweder am Telefon mit oder fügen dies in unser Angebot ein.
(3) Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, soweit dies mit dem Kunden individuell vereinbart wurde; die Kosten hierfür trägt der Kunde.
(4) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorkasse oder auf Rechnung. Andere Zahlungsmethoden bedürfen gesonderter Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden.
a) Vorkasse
Mit Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse“ erhält der Kunde nach der Bestellung zusammen mit der Zugangsbestätigung unsere Kontodaten sowie die Bestellnummer. Der Kunde hat den dort angegebenen Betrag unter der angegebenen Bestellnummer auf dieses Konto binnen 7 Tagen zu überweisen. Sobald unserem Konto der Zahlungsbetrag gutgeschrieben wurde, erfolgt – abhängig von der beim Artikel angegebenen Lieferzeit – der Versand.
b) Rechnung und Überweisung
Mit Abschluss des Bestellprozesses, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware erhält der Kunde die Rechnung. Der Kunde hat den dort angegebenen Betrag unter der angegebenen Bestellnummer auf das dort genannte Konto gem. Abs. 7 zu überweisen.
(5) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Kalkulation und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die vereinbarungsgemäß von Dritten in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
(6) Wir sind berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Zusendung einer digitalen Rechnung an ihn Archivierungspflichten einhergehen.
(7) Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht uns eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
(8) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen von uns werden sofort fällig. Wir sind berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(10) Wir werden die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Technik und Energie, Personal- und Dienstleistungskosten, Gemeinkosten (z.B. Mieten, Zinsen), Kosten für Abrechnungs- und IT-Systeme sowie Kommunikationsnetze. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Gemeinkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von uns die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen (also bei anderen Kostenarten) ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise werden wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu beenden. Hierauf werden wir den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
(11) Unabhängig von Abs. 10 sind wir für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung hat der Kunde kein Beendigungsrecht.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb der jeweils angegebenen Lieferfrist. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen – soweit nicht unangemessen –unterschreiten darf.
(2) Lieferungen und Geschäfte gem. § 376 HGB (Fixgeschäfte) bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Bestätigung, welche mindestens in Textform zu erfolgen hat. Hierdurch entstehende zusätzliche Anlieferungskosten gegen zu Lasten des Kunden.
(3) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen,
a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
b) wenn Zahlung via Rechnung vereinbart ist, mit Zugang unserer Bestellbestätigung beim Kunden oder mangels einer solchen binnen 5 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung bei uns, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigem vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen (Zur-Verfügung-Stellen von Urkunden betr. Zoll etc.) vollständig geleistet sind. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt die Liefer- und/oder Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.
c) wenn individuelle Auftragsarbeiten vereinbart sind, mit Besprechung der vom Kunden gewünschten Vorgaben.
(4) Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
(5) Wir sind lediglich verpflichtet, aus dem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). Wir sind jedoch zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
a) bei der Bestellung/im Angebot ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Zugang der Bestellbestätigung bei uns eingeht oder
c) der Kunde sich mit der Entgegennahme der Ware in Annahmeverzug befindet.
In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.
(6) Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko …“.
(7) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese
a) Durch höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Stromausfälle, Unfälle, Pandemien, behördliche Anordnungen) sowie dieser gleichstehende unverschuldete Betriebsbehinderungen (bspw. Streik/Aussperrungen, Stromausfälle, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Transportengpässe oder -hindernisse, Maschinenschäden, Schäden durch Feuer/Wasser) verursacht sind,
b) Durch Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf unser IT-System verursacht sind, gleichwohl wir die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen haben oder
c) Aufgrund von Hindernissen durch deutsche, US-amerikanische sowie sonstigen anwendbare nationale, EU oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
d) aufgrund behördlicher Anordnungen unmöglich werden (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen nach IfSG, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen).
Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der vorgenannten Ereignisse des Satzes 1, wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit wir nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(8) Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 7 Satz 1 der vereinbarte Liefer- bzw.- Leistungstermin um mehr als 4 Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag aufgrund von Ereignissen nach Abs. 7 Satz 1 für den Kunden objektiv unzumutbar, ist der Kunde nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden und/oder durch uns wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet.
(9) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung unsererseits auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
(10) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, allein vom Kunden zu vertretenden Gründen, haben wir den Kunden zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abzumahnen. Nach Ablauf der gesetzten Frist sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Nettoverkaufspreises pro Kalendertag (insgesamt jedoch maximal 5 %), beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 5 Versand, Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
(4) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
(5) Ist die Anlieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder ist der Kunde in Annahmeverzug, trägt der Kunde die Kosten einer weiteren Lieferung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, einschließlich aller künftig entstehenden Ansprüche aus später geschlossenen Verträgen. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird.
(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
(3) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Vertragspartner Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
(5) Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Vertragspartner mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der an uns abgetretene Teil der Forderung ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde darf keine Vereinbarung mit seinen Kunden treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen.
(6) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Der Kunde wird die geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Vertragspartnern verlangen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, diesen die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu übergeben.
(7) Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in den mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.
(8) Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkte bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gem. der vorstehenden Regelungen beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.
(9) Verarbeitung/Verbindung/Vermischung
a) Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. Wenn der Wert der Vorbehaltsware jedoch geringer ist als der Wert der uns nicht gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem vorstehend Gesagten kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Kunde unser Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Fall der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware. Der Kunde verwahrt die dabei entstehende neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
b) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Abs. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
c) Verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
(10) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Vertragspartner erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(11) Bei verschuldeten vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet und trägt die für die Rücknahme erforderlichen Transportkosten. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich erklärt. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird, abzüglich angemessener Kosten der Verwertung, mit denjenigen Forderungen verrechnet, die der Kunde uns aus der Geschäftsbeziehung schuldet.
§ 7 Abnahme bei individuellen Anfertigungsleistungen
(1) Haben wir etwaige vertraglich vereinbarte Anfertigungsleistung vollständig erbracht, stellen wir diese dem Kunden zu dem vereinbarten Termin zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung.
(2) Festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigten den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten und sind von uns anschließend unverzüglich zu beseitigen. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der Leistung haben.
(3) Wenn der Kunde nach Fertigstellung des Werkes nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, können wir ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin. Das Werk gilt im Übrigen als abgenommen, wenn die Übergabe beim Kunden erfolgt ist und der Kunde das Werk rügelos in Gebrauch genommen hat.
§ 8 Widerrufsrecht
Für den Erwerb von individuell angefertigten Goldschmuck gem. § 13 BGB gilt das folgende:
(1) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er seine Bestellung, die er im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) uns gegenüber getätigt hat, dann nicht widerrufen kann, soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Im Übrigen steht dem Kunden, soweit dieser Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, ein Widerrufsrecht mit folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben, aber eine getrennte Lieferung erfolgt, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
A. L. M. Verwaltungs GmbH
Lindauerstraße 28
87534 Oberstaufen
Deutschland
E-Mail: webshop@juwelier-hollfelder.de,
Telefon: +49 8386 3729713
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 150,00 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
A. L. M. Verwaltungs GmbH
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am: ___________________ erhalten am: ____________________
Name der/des Verbraucher(es): ________________________________
Anschrift der/des Verbraucher(es): ___________________________________________________________
______________________________ ______________________________ Unterschrift der/des Verbrauchers(in) Datum:
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§ 9 Mängelrechte
(1) Bei einem Mangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Nur gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) im Falle von versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsverjährungsfrist uns gegenüber zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmangels aus. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.
(3) Gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Wir können bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.
(4) Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
(5) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entsprach seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(6) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 10 Haftung
10.1 Allgemeines
(1) Für eine Haftung unsererseits auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
(2) Wir haften für Schäden unbeschränkt, soweit
a) diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
b) wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
c) diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
d) diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
e) diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(4) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung unsererseits nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
(6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.2 Haftung wegen Verzug
Sofern dem Kunden aufgrund eines von uns zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung für die im Verzug befindliche Warenlieferung und/oder Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der Nettovergütung für die Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von uns geliefert und/oder geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.
10.3 Haftung wegen Unmöglichkeit
Wir haften bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Streitschlichtung/Information nach ODR-Verordnung, § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Mit dieser Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden (ODR-Verfahren). Die Details kann der Kunde dem vorstehenden Link entnehmen. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich aus dem Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergeben, welche vorrangig gelten. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
(2) Nur gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung unser Geschäftssitz.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz.
(4) Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 13 Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, sind wir berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.